* 20.12.2000
BGH stärkt Immobilienbesitzer bei vorzeitiger Kreditrückzahlung

- Info via SVD -.

Folgende AFP-Pressemeldung haben wir heute erhalten:

BGH stärkt Immobilienbesitzer bei vorzeitiger Kreditrückzahlung

Karlsruhe, 20. Dezember (AFP) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Haus- und Wohnungskäufern bei der vorzeitigen Rückzahlung von Krediten gestärkt. Nach einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Urteil müssen Banken die Entschädigungshöhe für die vorzeitige Rückzahlung von Darlehen, die so genannte Vorfälligkeitsentschädigung, nun auf einer für die Immobilieneigentümer günstigeren Basis berechnen. Wer jetzt Kredite vor Ende der Zinsbindung ablöst, kann aufgrund des Urteils mehrere tausend Mark sparen. (AZ XI ZR 27/00) Banken berechneten ihren Gewinnausfall bislang auf Basis einer fiktiven Ersatzanlage in öffentlicher Schuldverschreibungen, anstatt in Bankschuldverschreibungen, die laut Urteil eine um 0,4 Prozent höhere Rendite abwerfen. Der BGH forderte deshalb, bei der Berechnung von Vorfälligkeistentscheidungen künftig von einer Ersatzanlage in Hypothenkenpfandbriefen auszugehen. Im zugrundeliegenden Fall hatte ein Hauskäufer einen Kredit über 1,6 Millionen Mark wenige Wochen nach dem Darlehensabschluss gekündigt und sollte dafür eine Entschädigung von 105.000 Mark zahlen. Der BGH billigte der Bank nun grundsätzlich eine Vorfälligkeitsentschädigung zu. Deren Höhe muss nun die Vorinstanz, das Oberlandesgericht Celle, auf Grundlage des Urteils neu berechnen.


© AFP

20 Dez 00
12:27 Uhr

Mit freundlichem Gruß
L.B. Werner
(Stv. Vors. des SVD)