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Geld zurück beim Kartenklau!

Pressemitteilung der Verbraucher-Zentrale NRW
04.06.2003:



Verbraucher-Zentrale NRW fordert 80.000 Euro von Geldinstituten ein:
Haftung für Kartenmissbrauch auf dem Prüfstand

Knapp 80.000 Euro fordert die Verbraucher-Zentrale NRW jetzt von fünf Geldinstituten ein: Deutsche Bank, Citibank, Deutsche Postbank, Stadtsparkasse Düsseldorf sowie die Kreditkartenfirma Eurocard bekommen in diesen Tagen Schreiben, in denen die Düsseldorfer Verbraucherschützer abgetretene Ansprüche von 75 Verbrauchern geltend machen - allesamt Geschädigte, deren Konten nach dem Diebstahl von EC- oder Kreditkarte trotz sorgsamen Umgangs mit der PIN durch Auszahlungen an Geldautomaten belastet wurden. Lehnen die Institute die Erstattung ab, wird die Verbraucher-Zentrale NRW zunächst bei den zuständigen Landgerichten Klage einreichen. Ziel der Musterverfahren ist eine grundsätzliche Klärung der Haftungsverteilung durch den Bundesgerichtshof.

Einen Dauerbrenner des Verbraucherärgers geht jetzt die Verbraucher-Zentrale NRW an: Missbrauch gestohlener EC- und Kreditkarten. Rund 800 Geschädigte hatten sich nach einem Aufruf der Verbraucherschützer binnen weniger Wochen gemeldet, die unisono erklärten, dass ihre Konten nach dem Diebstahl der Karten durch Abhebungen Unbekannter belastet worden waren. "Zusammengerechnet ein Schaden von 2,6 Millionen Euro", rechnete Hartmut Strube, Finanzjurist der Verbraucher-Zentrale NRW auf der Jahrespressekonferenz vor, "und obwohl die Geschädigten glaubhaft versicherten, die persönliche Identifikations-Nummer immer geheim gehalten und niemandem sonst zugänglich gemacht zu haben, lehnen die Geldinstitute eine Haftung bislang per Standardformulierungen kategorisch ab." Auch wer vor Gericht zog, konnte bislang nicht immer auf Justitias Hilfe bauen, denn bei Klagen haben sich die Richter bisher mal auf die Seite der Geschädigten, meist jedoch auf die der Banken geschlagen.

Mit einem neuen Klageinstrument - durch eine Änderung des Rechtsberatungsgesetzes seit Anfang 2002 durch den Gesetzgeber ermöglicht - will die Verbraucher-Zentrale NRW nun höchstrichterlich klären lassen, ob eine solche Haftungsverweigerung rechtmäßig ist - oder ob den Kunden nicht doch eine Erstattung zusteht.
"Von 75 Verbrauchern hat sich die Verbraucher-Zentrale NRW hierzu die Forderungen für Sammelklagen abtreten lassen", erläuterte Finanzjurist Strube, "und verschickt in diesen Tagen an die Deutsche Bank, die Citibank, die Deutsche Postbank, die Stadtsparkasse Düsseldorf sowie die Kreditkartenfirma Eurocard 'blaue Briefe', in denen sie insgesamt 79.603,70 Euro geltend macht - nur die Spitze des Eisbergs." Sollten die Geldinstitute den Forderungen der Verbraucher-Zentrale NRW die kalte Schulter zeigen, werden Musterklagen bei den zuständigen Landgerichten eingeleitet. "Wenn der Kunde glaubhaft versichert, sorgfältig mit der PIN umgegangen zu sein, muss die Beweislast bei der Bank liegen", so lautet die juristische Forderung der Verbraucher-Zentrale NRW. Ziel der Klagen ist eine höchstrichterliche Klärung mit einer verbraucherfreundlichen Regelung durch den Bundesgerichtshof.

Stand: 04.06.2003

Nachzulesen unter:
http://www.vz-nrw.de/UNIQ1054287493019284409/doc7386A.html


Pressemitteilung der Verbraucher-Zentrale NRW - 16.01.2003
- http://www.vz-nrw.de/doc6369A.html

Geld zurück beim Kartenklau! Ist Geldabheben durch Knacken der PIN drin? - Geschädigte gesucht

Das Portemonnaie mitsamt EC- und Kreditkarte ist weg! Auf den Schreck folgt oftmals das Entsetzen, wenn der Gauner noch vor Sperrung der Karten am Automaten Geld abgehoben hat. Und das, obwohl die PIN, die persönliche Identifikations-Nummer, immer geheim gehalten wurde. In solchen Fällen lehnnen Banken, Sparkassen und Kreditkartenfirmen unter Hinweis auf die angebliche technische Sicherheit des Systems jede Erstattung ab.

Geldhäuser argumentieren gemeinhin, der Bestohlene sei mit der Geheimzahl leichtfertig umgegangen. Sogar wenn der Kunde glaubhaft versichert, die PIN schon vor Jahren verbrannt oder gar nachweislich nie selbst benutzt zu haben, verweigern Institute in der Regel jede Entschädigung.

Wem Ähnliches widerfahren ist, der sollte sich jetzt bei der Verbraucher-Zentrale NRW melden: Mit ihrer Aktion "Geld zurück beim Kartenklau" will sie nun mit Sammelklagen eine höchstrichterliche Entscheidung erwirken.

Mehr als 40 Geschädigte haben sich bereits über die harte Tour der Banker beklagt. Wer vor Gericht zieht, kann nicht immer auf Justitias Hilfe bauen. Denn bei Klagen haben sich die Richter bislang mal auf die Seite der Kunden, mal auf die der Banken geschlagen. Mit dieser unkalkulierbaren Rechtsprechung will die Verbraucher-Zentrale NRW nun Schluss machen - und eine grundsätzliche Entscheidung durch den Bundesgerichtshof erwirken. Dazu will sie eine Reihe weiterer Geschädigter ausfindig machen, die sich der Sammelklage anschließen und eidesstattlich versichern, dass beim Diebstahl der EC- oder Kreditkarte die PIN für den Täter nicht zugänglich war - und das Konto vor der Kartensperre dennoch erleichtert wurde.

Die Verbraucher-Zentrale NRW bittet Betroffene, ihren Fall schriftlich anhand des unten angeführten Fragenkatalogs darzulegen und per E-Mail oder per Post an die Verbraucher-Zentrale NRW, Stichwort "Kartenklau", Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf zu senden.

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Weitere externe Informationen / Links zum Thema:

  • http://www.vz-nrw.de/doc6369A.html
  • http://www.vz-nrw.de/doc6246A.html
  • http://online.wdr.de/online/wirtschaft/kartendiebstahl/index.phtml

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