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Herr Palder schreibt in einer mail vom 08.02.03 um 08:18 Uhr:

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Hallo Herr Werner,

dem Inhalt der o.g. email, kann ich aus eigener Erfahrung, betreffend unserer "Rechtsvertreter" - sprich Anwälte allg., zustimmen. Auch ich bin ein Geschädigter von mehreren Anwälten.

Keine Spur von Berufsehre oder Ethik. Zwei Anwälte haben sogar die Seiten gewechselt als sie merkten, dass bei mir keine Aufträge mehr zu erwarten waren.
Ein anderer hat sogar einen vom LG bestimmten Termin zur Abgabe einer Aufrechnung versäumt. Das wurde auch vom LG bestätigt.

Folge: ein Urteil zu meinen Nachteil. Das Brisante dabei: es ging um eine Räumungsklage. Den verursachten Schaden können Sie sich vorstellen.

Der Hinweis von Herrn Riemer: "Darum prüfe ......" ist gut gemeint, aber in der Praxis funktioniert das leider nicht. Der Normalfall sieht doch so aus: In der Regel versichert der Anwalt, gerade in dieser Sache ein Spezialist zu sein. Das Gegenteil ist jedoch oft der Fall. Bevor gemerkt wird, dass man auf ein falsches Pferd gesetzt hat, sitzt man schon längst in der Falle, denn ein Anwaltswechsel kostet nicht wenig.
Ein anfänglicher Hinweis des Anwalts, dass man ja versichert sei, ist ja ohnehin eine Phrase und Kundenfang. Man muss nämlich im Bedarfsfall den Anwalt zuerst verklagen und seine Verfehlung nachweisen. Schwierig genug, denn es wird alles zuerst bestritten. Außerdem benötigt man wiederum einen Anwalt der bereit ist, seinen "Kollegen" zu verklagen. Das wäre schon ein kleiner Erfolg. Aber Vorschuss ist wieder fällig, und es bleibt zu hoffen, dass das ursprüngliche Pferd keine Geschwister hat.
Die juristische Spiegelfechterei fängt erst an. Seine Haftpflicht-Versicherung handelt wie üblich bei Versicherungen, zeitintensiv und handelt wie auf einem Trödlermarkt. Der angegebene Schaden des Mandanten wird heruntergespielt und eine lächerliche Abfindung, die nicht einmal die Kosten trägt, wird angeboten. Wie und wann ein solcher Prozess ausgeht, kann man sich vorstellen. Alles schon erlebt.
So weit zum Thema Anwaltshaftung.

Wie soll man aber vorher prüfen? Eine Anfrage bei der zuständigen RA-Kammer kann man sich sparen, diese darf nämlich nicht bestimmte Anwälte empfehlen.

Tatsache ist, dass fähige Anwälte, die ihre Aufgabe ernst nehmen, "unter der Hand" gehandelt werden. Wie an der Börse. In der Tat es gibt wenige, denen man sich bedenkenlos anvertrauen kann und die auch gleich sagen, wenn dieser Fall nicht sein Gebiet ist.

H o c h a c h t u n g vor solchen Anwälten.

Egal wer, aber irgend jemand schlägt immer zu. Wenn man sich von einem Schlag erholt hat, kommt der nächste unweigerlich, denn der Teufel schei...... immer auf den größten Haufen. Das ist ein teuflisches Gesetz. Funktioniert immer. Erlaubt oder nicht
erlaubt, "rechtens" oder nicht "rechtens", in unserem Rechtsstaat mit einer Demokratischen Kultur sind alle Varianten erlaubt. Davon leben viele (und denken Sie an die Arbeitsplätze), legal oder nicht legal. Irgendeine Verordnung wird ja gefunden. Schon bei der Geburt sollte man sich vergewissern, ob an der Decke ein Kronleuchter hängt oder mindestens ob ein Erzeuger ein Anwalt ist. Trifft es nicht zu, dann.............. ab, zurück ins Universum und auf bessere Zeiten warten.

Gruß
Palder

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In diesem Beitrag schwingt zweifelsohne einige Bitterkeit mit, doch verständlicherweise nicht ohne Grund, da auf herben Enttäuschungen beruhend, die selbst erlebt wurden. Herrn Palders Fall mitsamt dem Anwalt, der bei ihm die Seiten gewechselt und sich ihn dann zum Gegner gemacht hatte, ist mir bekannt. Auch ich kann ein Lied von vergleichbarer Rechtsvertretung singen, mit noch ganz anderen Facetten.

Es mag - wieder einmal - der Eindruck der Verallgemeinerung geweckt worden sein, doch das ist ausdrücklich nicht beabsichtigt. Die negativen Erfahrungsfälle sind jedoch meist die plakativsten und nachhaltig wirkenden und bieten bisweilen sogar sensationellen Stoff für eine Berichterstattung (im Umfeld Prominenter). Auch gibt es Fälle, bei denen gerade aufgrund einer enttäuschenden Rechtsvertretung, sei es durch Versäumnis, Untätigkeit, falsche Strategie oder einfach wegen horrender Vorauszahlungen, die Kanzlei gewechselt wurde und die Mandanten dann erst recht vom Regen in die Traufe gekommen sind. Bei einem mir bekannten Fall sogar dreimal in Folge. Mit negativer Steigerungsfähigkeit. Was soll man dann zur Ehrenrettung sagen? Da ergibt sich leicht ein verzerrtes Bild, daß so etwas nicht gerade die Ausnahme zu sein scheint.

Wie schon erörtert, ist 'vorher zu prüfen' nicht leicht, im Grunde fast unmöglich. Gut, man kann Referenzen schon vertretener Mandanten hinzuziehen und auch auf die Leistungsbilanz schauen. Letztere hängt aber nicht unwesentlich von einer verständigen Gerichtsbarkeit ab, die nicht vorzugsweise von vornherein auf der Seite des Stärkeren steht; dann würde auch der beste Anwalt nichts nützen können. Und - man muß ja neu nachgewachsenen Anwälten eigentlich ebenfalls eine Chance geben, sich im besten Sinne zu profilieren, wenn sie ihren Beruf aus Berufung ergriffen haben - es kann ja gar nicht genug gute Anwälte geben, und Anlaß für Futterneid sollte bei der bekannten Situation massenhaft zu vertretener Fälle doch auch kein Thema sein -, die können ja erstmal noch gar keine Leistungsbilanz vorlegen. Jeder hat mal angefangen und muß ihm ja auch zugestanden werden, ist klar. Klar ist aber auch, daß keiner der in ihrer Existenz gefährdeten Geschädigten nun hierfür gerade das Versuchskaninchen spielen möchte. Es steht zuviel auf dem Spiel - die Existenz zum finanziellen Überleben eben.

So trifft halt doch im wesentlichen zu - weil die wirklich guten Anwälte mit der richtigen Einstellung, hoher Einsatzbereitschaft, up-to-date-Fachkenntnis, Idealismus, Herzblut und hervorragender Rhetorik in Schrift und Sprache rar gesät sind oder schlicht und ergreifend
unbezahlbar - daß man vor Gericht und auf hoher See ... Sie wissen schon. Versicherungen helfen nicht wirklich und Garantien gibt es leider ohnehin nicht. Auch wenn vollmundig immer wieder gerne behauptet wird von seiten eines RA: "Dafür lege ich meine juristische Hand ins Feuer!" - hat sich als leere Versprechung erwiesen. Es sollte nur in trügerische Sicherheit wiegen. So kann Rhetorik auch mißbraucht werden - den eigenen Mandanten gegenüber.

Das soll aber nicht das letzte Wort gewesen sein. Diejenigen Anwälte mit den oben beschriebenen idealen Attributen mögen umso mehr ihren Kollegen, die dafür verantwortlich sind, immer wieder einen ganzen Berufsstand in Mißkredit zu ziehen, mit gutem Beispiel voran gehen und zeigen, daß eben nicht alle so sind, wie es die verallgemeinernde Meinung glauben machen will. Und daß sie notfalls auch konsequent bereit sind, den fragwürdig arbeitenden Rechtsvertretern eindringlich die Richtung zu weisen. Ohne Rücksicht auf das Krähenprinzip und ohne Befangenheit. Auch das würde der eigenen Leistungsbilanz ein positives Gewicht verleihen. Das ist wirklich zu wünschen.

Mit freundlichem Gruß
L.B. Werner
(Vors. des SVD)

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