LG Bochum legt EUGH vor (1 O 795/02 vom 29.07.03) (RA Ahr)
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- Info via SVD -
Das Landgericht Bochum hat durch Beschluss vom 29.07.2003 (Aktenzeichen 1 O 795/02) dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung Rechtsfragen vorgelegt, die für zahlreiche Erwerber kreditfinanzierter Immobilien von maßgeblicher Bedeutung sein können.
Herr RA Ahr schreibt in einer mail vom 31.07.03 um 17:11 Uhr:
Subject: Re: LG Bochum legt EUGH vor
Der Beschluß steht zum Download bereit unter
www.lg-bochum.nrw.de
Link: Presse
Link: Aktuelle Mitteilungen
Es handelt sich um eine Badenia Finanzierung offenbar aus den berüchtigten Heinen und Biege-Fällen.
Anlegeranwälte sollen aus Dortmund sein.
Gruß
E. Ahr, Bremen
Vielen Dank, Herr Ahr.
Der genaue Link, der gleich zur Pressemeldung des LG Bochum und dem anschließenden Downloadangebot führt, lautet:
http://www.lg-bochum.nrw.de/presse/aktuell/intro.htm
Der Beschluss steht im Wortlaut zum Download bereit , 41 Kb pdf-Datei
Mit freundlichem Gruß
L.B. Werner
(Vors. des SVD)
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