LG Bochum legt EUGH vor (1 O 795/02 vom 29.07.03) (RA Ahr)
- Info via SVD -

Das Landgericht Bochum hat durch Beschluss vom 29.07.2003 (Aktenzeichen 1 O 795/02) dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung Rechtsfragen vorgelegt, die für zahlreiche Erwerber kreditfinanzierter Immobilien von maßgeblicher Bedeutung sein können.

Herr RA Ahr schreibt in einer mail vom 31.07.03 um 17:11 Uhr:



Subject: Re: LG Bochum legt EUGH vor


Der Beschluß steht zum Download bereit unter
www.lg-bochum.nrw.de
Link: Presse
Link: Aktuelle Mitteilungen
Es handelt sich um eine Badenia Finanzierung offenbar aus den berüchtigten Heinen und Biege-Fällen.
Anlegeranwälte sollen aus Dortmund sein.

Gruß
E. Ahr, Bremen



Vielen Dank, Herr Ahr.

Der genaue Link, der gleich zur Pressemeldung des LG Bochum und dem anschließenden Downloadangebot führt, lautet:
http://www.lg-bochum.nrw.de/presse/aktuell/intro.htm

Der Beschluss steht im Wortlaut zum Download bereit , 41 Kb pdf-Datei

Mit freundlichem Gruß
L.B. Werner
(Vors. des SVD)


Letzte Änderungen: 31.07.2003 - webmaster@s-vd.de