13.12.2001 - EU-Generalanwalt: Bei Finanzierung von Wohnungseigentum hat Deutschland EU-Verbraucher-Schutzrichtlinien nicht ausreichend umgesetzt

- Info via SVD -

Herr RA Dr. Fuellmich schreibt in einer mail vom 13.12.01 11:40 Uhr:
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Sehr geehrte Damen und Herren,

der EuGH hat den Verbrauchern in vollem Umfange Recht gegeben:

1. Auch Realkreditverträge fallen unter die Haustürgeschäftsrichtlinie der EU, können also widerrufen werden, wenn sie in oder aufgrund von Haustürsituationen ohne Widerrufsbelehrung zustandekommen.

2. Es gibt keine Befristung für das Widerrufsrecht: Wenn eine Bank es vorzieht, ihre Darlehen in Haustürsituationen ohne Belehrung über das Widerrufsrecht zu vertreiben, dann kann der Verbraucher ohne jede zeitliche Begrenzung auch heute noch den Widerruf dieses Geschäfts erklären.

MfG

Reiner Fuellmich

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Mit freundlichem Gruß

L.B. Werner
(Stv. Vors. des SVD)