für Ihr Schreiben, in dem Sie mich über Schwierigkeiten informieren, die im Zusammenhang mit Immobilien-Finanzierungen stehen, die zur Erlangung von Steuerersparnissen unternommen werden, danke ich Ihnen sehr herzlich.
Ich habe Ihr Schreiben und die beiliegenden Informationen an die Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion weitergeleitet, die sich mit Fragen des Verbraucherschutzes beschäftigen. Ich darf Sie allerdings darauf hinweisen, dass das bürgerliche Recht heute schon eine Reihe von Möglichkeiten vorsieht, sich von Verträgen, die z. B. durch arglistige Täuschung oder die Ausnutzung einer Notlage zustande gekommen sind, zu lösen. Das kann im Einzelnen jedoch nicht von der Verpflichtung entbinden, sich im Falle eines insbesondere finanziell
aufwendigen Vertrages nicht nur auf die Information des Vertragspartners zu verlassen, sondern auch anderweitig Informationen einzuholen.
Ob in den von Ihnen geschilderten Fällen gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, werden wir prüfen.