Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,

vor einem Jahr, am 25.07.99, ging der SVD e.V. aus der damaligen Aktion Solidarität hervor.

Wir haben es uns in diesem vergangenen Jahr vor allem zur Aufgabe gemacht, die Entwicklung der Rechtsprechung in Deutschland zu den sogenannten fehlfinanzierten Immobilienanlagen zu beobachten. Ziel war und ist es, allen Mitgliedern und ihren Anwälten durch vielfältige Information eine Hilfestellung für ihr Vorgehen gegen die finanzierenden Banken an die Hand zu geben.

Wir können Ihnen daher heute folgenden ersten

Zwischenbericht

erteilen:

Von den Anwälten der Mitglieder werden grundsätzlich zwei verschiedene Strategien verfolgt, um die Mitglieder aus ihren Verpflichtungen gegenüber den Banken zu befreien.

  1. Strategie des Verschuldens der Bank
  2. Strategie der formellen Fehler im Kreditvertrag / Vertragswerk


Zu 1.

Diese Strategie baut auf dem Gedanken auf, dass die Bank wusste, was der Strukturvertrieb Ihnen verkaufte und die Bank sich dessen Verhalten daher wie den eigenen "Betrug" zurechnen lassen muss. Hier muss dieses Wissen der Bank nachgewiesen werden. Dieser Nachweis muss für jeden Einzellfall geführt werden und dies ist schwierig, da die Bank naturgemäß keine Informationen herausgibt, die zu ihrer eigenen Verurteilung führen würde.

Zu 2.

Wegen der Beweisschwierigkeiten haben sich andere Anwälte darauf spezialisiert, formelle Fehler, d.h. Gesetzesverstöße durch die Verträge oder bei Vertragsschluss aufzudecken. Hier muss vom Gericht im Einzelfall kein Beweis erhoben werden, weil es um reine Rechtsfragen geht. Diese Rechtsfragen wiederum beweisen sich aus den Texten der Kreditverträge und den notariellen Urkunden (Treuhandurkunde oder Geschäftsbesorgungsvertrag) von selbst.

Beide Methoden können dazu führen, dass die Mitglieder von ihren Verbindlichkeiten befreit werden. Beide Methoden haben bereits zum Erfolg geführt.

Ob Sie eher durch die Strategie 1. oder 2. zum Erfolg kommen, kann nur ein darauf spezialisierter Anwalt entscheiden. Ob Ihr Fall generell für die Methode 2. geeignet ist, können Sie überprüfen, indem Sie zunächst die nachfolgenden Fragen für sich beantworten.

Aufgrund einer Gesetzesänderung, die zum 01.01.1991 wirksam geworden ist, muss unterschieden werden, ob Sie Ihren Kreditvertrag vor oder nach dem 01.01.1991 abgeschlossen haben. Unser Rat:

Nehmen Sie den ursprünglichen Kreditvertrag mit Ihrer Bank zur Hand und vergewissern sich,

wann

Ihr Kreditvertrag unterzeichnet worden ist.

Ein zweiter Schritt geht dahin zu überprüfen,

wer

den Kreditvertrag unterschrieben hat.

In etwa einem Viertel der uns bekannten Fälle, zum Beispiel auch im Fall des Zweiten Vorsitzenden des SVD e.V., Herrn Lothar B. Werner, haben die Kreditnehmer den Kreditvertrag nicht persönlich unterschrieben, sondern an ihrer Stelle ist eine andere Person aufgetreten. Dabei handelt es sich um einen sogenannten Treuhänder, Geschäftsbesorger oder Stellvertreter.


Anmerkung:

Es ist sehr wichtig, dass Sie sich selbst überzeugen, ob der ursprüngliche Kreditvertrag von Ihnen oder von einer anderen Person unterschrieben worden ist. Wir haben festgestellt, dass dies vielen unbekannt ist. Verwechseln Sie den eigentlichen Kreditvertrag bitte nicht mit dem notariellen Kaufvertrag oder der notariellen Vollmacht. Wer sich in diesem Punkt unsicher ist, wendet sich unmittelbar an den SVD e.V..

Es kommt auch nicht darauf an, ob die Kreditverträge später verlängert worden sind. Entscheidend ist, ob die erste Unterschrift von Ihnen persönlich stammt oder von einem Treuhänder/Stellvertreter.


Zwischenergebnis 1:

  1. Wer seinen Kreditvertrag nicht selbst unterschrieben hat (egal zu welchem Zeitpunkt), hat gute Aussichten, sich aus dem Kreditvertrag zu befreien.
  2. Wer den Kreditvertrag vor 1991 selbst unterschrieben hat, hat ebenfalls gute Aussichten, sich aus dem Vertrag zu lösen.

Was ist mit den Fällen, die ihren Kreditvertrag nach dem 01.01.1991 selbst unterschrieben haben?

Diese Gruppe stellt gegenwärtig in rechtlicher Hinsicht das größte Problem dar. Es ist grundsätzlich zu unterscheiden, ob die Kreditverträge bei Ihnen zu Hause oder gegebenenfalls auch am Arbeitsplatz, jedenfalls nicht in der Bank verhandelt und unterschrieben worden sind. Es ist für das Vorliegen der Haustürsituation ausreichend, wenn zumindest eines der Gespräche in Ihrer Wohnung oder am Arbeitsplatz geführt worden ist.

Beachten Sie bitte, dass es bei den Strukturvertriebsmodellen im Regelfall keinen unmittelbaren Kontakt zu Ihrer Bank gegeben hat. Wer also nicht selbst in der Bank war und den Kreditvertrag möglicherweise zu Hause unterschrieben hat oder diejenigen, bei denen die eigentlichen Verhandlungen vor Unterschriftsleistung zu Hause stattfanden, können auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes warten, das im ersten oder zweiten Quartal 2001 verkündet werden wird. Dieses Urteil wird sich mit der Frage beschäftigen, ob ein in einer Haustürsituation abgeschlossener Kreditvertrag widerrufen werden kann.

Diese Gruppe steht aber vor dem Risiko, dass ständiges Untätigbleiben zu einer Verwirkung der Rechtsposition führen kann.

Diese sogenannte Haustürsituation bringt Ihnen auch dann keinen Vorteil, wenn Sie eine Widerrufsbelehrung unterschrieben haben.


Zwischenergebnis 2:

Kreditverträge nach 1991 in Haustürsituation selbst unterschrieben, ohne Widerrufsbelehrung haben auch Erfolgsaussichten. Durch zu langes Zuwarten droht aber die Verwirkung der günstigen Rechtsposition.

Diese Gruppe muss dann ein Verschulden der Bank nachweisen oder die Verkäufer, Vermittler verklagen. Hier besteht jedoch das Risiko, dass diese Personenkreise ihr Geld längst dem Zugriff entzogen haben und offiziell "pleite" sind. Die Haftung der Vermittler ist aufgrund aktueller Rechtsprechung des BGH sehr streng zu sehen. Auch hierzu wird auf der unten genannten Veranstaltung berichtet werden.

In allen Fällen bei Zwischenergebnis 1. besteht immer zusätzlich die Möglichkeit eines Schadensersatzanspruchs wegen Verschuldens bei Vertragsschluss; d.h. der Vermittler hat sie über die wahren Umstände Ihres Immobilienkaufes, Bedingungen des Kreditvertrages getäuscht.

Die Rechtsprechung ist hierzu gegenwärtig unübersichtlich und eher als ungünstig zu bezeichnen. Der BGH hat die sogenannte Trennungstheorie entwickelt und entscheidet dahingehend, dass die finanzierenden Banken nicht dafür haften, dass die Strukturvertriebe überteuerte Immobilien vermittelt haben. Auch das Verschweigen der sogenannten Innenprovisionen – eine Provision, die aus Ihrem Kaufpreis ohne Ihr Wissen an den Vermittler gezahlt wird - führt nach Auffassung des BGH zu keiner anderen Bewertung. Die Bank haftet grundsätzlich nicht für die überteuerte Immobilie.

Es muss aber klar gesagt werden, dass dies individuelle Einzelfallbetrachtungen sind und daher wenig Aussichten bestehen, diese Fälle "über einen Kamm" zu scheren. Es ist auch wenig wahrscheinlich, dass aufgrund eines BGH-Urteils der Bankenapparat "klein beigibt". Hier wird es weiterhin zu diesem speziellen Rechtsproblem keine einheitlichen Urteile für alle Fälle geben.

Endergebnis

Es gibt für eine uns unbekannte Anzahl der Mitglieder des SVD e.V. nun gute Aussichten, in absehbarer Zeit eine Klärung ihres Rechtsproblems herbeizuführen.

Um für unsere Mitglieder Klarheit in die schwer nachvollziehbare Rechtsprechung zu geben, möchten wir Sie herzlich zu einer

internen Informationsveranstaltung des SVD e.V. einladen.

Auf dieser Informationsveranstaltung sollen Sie über die aktuellen Rechtsfragen unterrichtet werden, damit Sie sich selbst ein Bild darüber verschaffen können, in welche Fallgruppe Sie einzuteilen sind und welche weiteren Schritte für Sie günstig sind. Diese Veranstaltung findet am

Samstag, 25.11.2000, um 11 Uhr (bis ca. 15:30 Uhr)
in 60388 Frankfurt, Volkshaus Enkheim
Borsigallee 40 (Tel. 06109 / 31803)


statt. Wir möchten bei dieser Veranstaltung auch besprechen, ob sich solche Personen, die der gleichen Gruppe angehören, zusammenschließen können, um einen Musterprozess, bezogen auf ihren eigenen Fall, gegen eine Bank zu führen. Dadurch kann das Kostenrisiko deutlich gemindert werden. Es ist jetzt an der Zeit, auch verstärkt vor den Gerichten aktiv zu werden.

Der Sinn dieser Veranstaltung besteht darin, insbesondere denjenigen Personen, die bislang keinen Rechtsanwalt beauftragt haben, eine Entscheidungshilfe zu geben und die Möglichkeit zu erkennen, welche der oben genannten Fallgruppen für Sie zutrifft.

An diesem Termin können auch mit dem Vorstand Fragen des Vereins diskutiert und Anregungen für die nächste Hauptversammlung gegeben werden. Um zahlreiches Erscheinen wird daher gebeten.

Mit freundlichen Grüssen

SVD e.V. Der Vorstand

(Jörg Ebenrecht, 1. Vorstand) (Lothar B. Werner, 2. Vorstand)


Letzte Änderung: 26.03.2001