* 10.01.2000

Erfolge vor dem LG Cottbus und OLG München

- Info via SVD -.

Aus einer mail von RA Bornemann - von Loeben

1. Das OLG München hat für einen Prozess gegen die Hypo Vereinsbank Prozesskostenhilfe bewilligt. Es geht um einen Kreditvertrag aus dem Jahr 1990, den der Kunde zu Hause und selbst unterschrieben hat. Das OLG führt aus, dass in derartigen Fällen eine komplette Rückabwicklung möglich sei. Der Beschluss ist gut begründet und hebt eine zunächst ablehnende Entscheidung des LG Augsburg auf. Die Entscheidung wurde von Herrn Rechtsanwalt Bornemann-von Loeben aus Heidelberg erwirkt.

Der SVD rät daher allen Mitgliedern zu überprüfen, ob ihre ursprünglichen Darlehensverträge vor oder nach dem 1.1.1991 abgeschlossen wurden. Auf eine spätere Verlängerung (z.B. wegen der Zinskonditionen) kommt es nicht an! Massgeblich ist der Tag der Gespräche, die zum Vertragsabschluss geführt haben, nicht unbedingt das Datum auf dem Kreditvertrag.

Diese Entscheidung ist gerade deswegen wichtig, weil sie in München ergangen ist und dort die Ausgangslage gegen die HypoVereinsbank nicht so einfach ist wie an anderen Gerichtsorten. Die HypoVereinsbank hat ihren Hauptsitz in München.


2. Der Vorsitzende des SVD, Herr RA Ebenrecht hat vor dem LG Cottbus gleich vier obsiegende Urteile erreichen können. Das LG Cottbus hat in vier Fällen (!) Kreditverträge der Kreissparkasse Ludwigshafen für nichtig erklärt, weil diese Verträge nicht von den Kreditnehmern persönlich, sondern von einem Stellvertreter unterschrieben worden sind. Das ist die konsequente Fortsetzung des Urteils des BGH v. 28.09.2000. Diese Urteile sind deswegen von grosser Bedeutung, weil es sich um eine neue Rechtsmaterie handelt und die Richter sich sehr eingehend mit den anstehenden Fragen befasst haben! Bemerkenswert an den Cottbusser Verfahren ist die Bündelung von Informationen, die die Bildung einer Interessengemeinschaft ermöglicht hat. Dem Gericht wurden für die Art und Weise, wie der Verkauf der Wohnungen erfolgte, Beweise von mehr als 50 Personen angeboten. Diese Masse hat überzeugt.

Es ist damit gelungen, dem Gericht zu beweisen, dass die Kreissparkasse Ludwigshafen sehr eng mit dem Vertrieb und dem sogenannten Treuhänder zusammengearbeitet hat. Das wäre mit einer einzigen Klage sehr viel schwerer möglich gewesen!


Von Seiten des SVD rate ich Ihnen nochmals dringend, sich Ihre Kreditverträge genau anzusehen um zu prüfen, ob Sie diese persönlich unterschrieben haben, oder ob für Sie ein Stellvertreter aufgetreten ist!

Gerade die Veranstaltung des SVD am 25.11.000 in Frankfurt hat gezeigt, dass viele Mitglieder sich nach wie vor unschlüssig sind, ob sie Aussichten gegen die Banken haben oder nicht!

Mit freundlichen Grüßen aus Heidelberg

Werner Bornemann-von Loeben
Rechtsanwalt

Rechtsanwälte Bornemann-von Loeben - Witt - Nittel
Oberer Gaisbergweg 21
69115 Heidelberg

Tel.: 06221 - 607430
Fax: 06221 - 607489

Bornemann@kanzlei-bornemann.de



Der Beschluß des OLG München (Az. 30 W 233/00) sowie eines der 4 Urteile LG Cottbus (Az. 5 O 245/99) werden zur Veröffentlichung gerade noch aufbereitet, um die Datenmenge gering zu halten.

Mit freundlichem Gruß
L.B. Werner
(Stv. Vors. des SVD)