Stand vom 31.03.2001

SVD ­ weitere Arbeitsfelder gemäß der Satzung:

Entsprechend der Klagebefugnis des § 13 II Nr. 3 UWG und der Satzung verfolgt der Verband u.a. auch Verstöße, vorwiegend gegen § 3 UWG. Damit soll irreführende oder sonstwie wettbewerbswidrige Werbung verfolgt werden, die den Endverbraucher oder Dienstleistungsnehmer blenden. Beliebt sind Fälle, in denen mit Preisherabsetzungen geworben wird, obwohl es einen solchen höheren Preis entweder nie gegeben hat oder behauptet wird, es handele sich um eine Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, obgleich diese nicht oder schon lange nicht mehr besteht. Mit wilden Abkürzungen wird in Werbeanzeigen dieser Umstand dann auch noch verschleiert.

Wenn Ihnen solche Werbung als dubios erscheint, schicken Sie sie uns. Wir werden diese prüfen und ggf. dagegen vorgehen.

Oft werden Artikel auch als "patentiert" angepriesen. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass solche Anpreisungen auf Frauen wie Männer einen faszinierenden Eindruck machen. Wir verlangen daher von den Werbenden Auskunft über das tatsächliche Bestehen eines Patentschutzes in Deutschland. Wenn dieser nicht besteht, gehen wir auch hier gegen die werbende Firma vor.

Da wir im Untertitel von SVD auch den Schriftzug ­ Endverbraucher, Kapitalanleger, Versicherte ­ führen, müssen uns solche Verstöße auch interessieren.

Im Bereich der fehlfinanzierten Immobilien sind wir alle einmal auch auf trügerische Werbung und hohle Versprechungen hereingefallen, weil wir eben nicht wussten / nicht wissen konnten, wann bereits ein Wettbewerbsverstoß bei der Werbung vorliegt. Als bestes Beispiel hierzu sei ein Immobilienunternehmen in Offenbach genannt, das doch tatsächlich mit "Winterschlussverkauf" im Februar 2000 inseriert hatte und den Eindruck erwecken wollte, es gäbe anlässlich der Schlussverkaufstage auch Immobilien als Schnäppchen zu erwerben. Ebenso warb ein Autohaus auf gleichartige Weise. So etwas hat dann notwendigerweise eine Abmahnung zur Folge. Wir arbeiten hierzu auch mit Verbraucherschutzverbänden zusammen.

So setzen wir uns vielfältig für Verbraucherinteressen ein, wo immer es um Irreführung und Abzockerei geht. Schwerpunkt bleibt allerdings nach wie vor die Arbeit im Bereich der Immobilienfehlfinanzierung nach altbekannter Masche, da diese den größten, vor allem sozialen Schaden angerichtet hat.